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Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Straßenverkehr

Überlandfahrten bei Dunkelheit sind gefährlich und sollten möglichst unterlassen werden. Auf einigen wenigen Nebenstrecken, vor allem bei Brücken und Bahnübergängen, besteht noch ein Minenrisiko. Im Landesinneren gibt es noch zahlreiche markierte und unmarkierte Minenfelder.

Kriminalität

Mosambik verzeichnet ein hohes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Bewaffnete Überfälle, auch in Häusern und Wohnungen, und Angriffe auf Fahrzeuge ereignen sich vergleichsweise oft. Ausländer zählen häufig zu den Opfern von Raubdelikten. Passanten werden in der Regel nicht zu Hilfe kommen. Mit einem wirksamen Polizeischutz kann nicht gerechnet werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Ausweispflicht

Es wird darauf hingewiesen, dass in Mosambik Ausweispflicht besteht. Es wird empfohlen, stets den Pass im Original mit sich zu führen. Dies gilt auch im Strassenverkehr für den Führerschein.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Wichtige Überlandstraßen sind teilweise in einem extrem schlechten Zustand und bergen.

Unfallrisiken

In der Regenzeit (Dezember bis April) können selbst Nationalstraßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein. Wegen der relativ hohen Unfallgefahr und der mangelnden medizinischen Versorgung auf dem Lande sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden.
Die größeren Städte sind per regelmäßigem Flugverkehr erreichbar.

Geld / Kreditkarten

Reiseschecks (Travellercheques) können momentan bei keiner Bank in Mosambik eingelöst werden. Es empfiehlt sich daher ausreichend Bargeld in US-Dollar oder südafrikanischen Rand mitzuführen. EURO werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert. Kreditkarten werden in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und einigen wenigen Hotels im Lande akzeptiert. Neuerdings kann man an vereinzelten Geldautomaten in größeren Städten geringere Geldbeträge (bis ca. 250 EUR) auch mit EC-Karte abheben.
Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik zu vereinzelten Banken möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Es gibt keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen. Allerdings wird eine Überziehung der im Visum genehmigten Aufenthaltsdauer streng geahndet. Strafe: 1000 MZN, z.Zt. ca. EUR 30,- pro Tag.
Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.Bsp. das „Mural“ in Maputo), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge dürfen nicht fotografiert werden. Im Zweifelsfall ist vorher um Erlaubnis zu fragen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?).
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für
Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;   
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


Quelle:  
Auswärtiges Amt
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Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000